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Es sind 10 Erläuterungen vorhanden:
- ADI-Wert - duldbare tägliche Aufnahmemenge
Die duldbare tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert - "Acceptable Daily Intake") ist ein toxikologischer Grenzwert für die Langzeitaufnahme eines Pestizidrückstands mit der Nahrung. Die Weltgesundheits- und die Welternährungsorganisation definieren sie als die Substanzmenge, die ein Verbraucher unter Berücksichtigung aller vorhandenen Kenntnisse täglich und lebenslang ohne erkennbares Risiko für die Gesundheit aufnehmen kann. Die ADI wird in mg je Kilogramm Körpergewicht und Tag angegeben.
- ARfD - akute Referenzdosis
Die akute Referenzdosis (ARfD) ist ein toxikologischer Grenzwert für Pestizide mit einer hohen akuten Giftigkeit. Diese Pestizide können schon bei einmaliger oder kurzzeitiger Aufnahme gesundheitsschädliche Wirkungen auslösen.
Die Weltgesundheitsorganisation hat die ARfD als diejenige Substanzmenge definiert, die über die Nahrung innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit aufgenommen werden kann, ohne dass daraus ein erkennbares Gesundheitsrisiko für den Verbraucher resultiert. Die ARfD wird in mg je Kilogramm Körpergewicht angegeben.
- Ausschöpfung
Ausschöpfung bezieht sich auf eine → Rückstandshöchstmenge oder einen → Grenzwert. 100% Ausschöpfung bedeutet, dass der Wert genau erreicht ist. Werte größer als 100% bedeuten demnach, dass der Grenzwert oder die Höchstmenge überschritten wird.
- Gesundheitsrisiko
Der Begriff des Risikos definiert immer eine Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung. Das gesundheitliche Risiko durch Pestizidrückstände in Lebensmitteln hängt von 4 Faktoren ab: von der Giftigkeit der Pestizide, von den Pestizidrückstandsmengen in Lebensmitteln, vom Körpergewicht des Konsumenten und von der sogenannten Verzehrsmenge.
Kinder sind besonders empfindlich, da sie verhältnismäßig hohe Mengen Obst und Gemüse verzehren und nur wenig wiegen. Ein giftiger Stoff kann sich also weniger verteilen. Für die Bewertung der Giftigkeit von Rückständen werden chronische und akute Effekte betrachtet, die aus standardisierten Tierexperimenten abgeleitet werden. Bei der Abschätzung des Gesundheitsrisikos gibt es zahlreiche Unsicherheiten, zum Beispiel unterschiedliche Ernährungsgewohnheiten oder negative Effekte, die nicht oder nur unzureichend berücksichtigt werden, wie Kombinationswirkungen.
Insofern ist zu berücksichtigen, dass sich die Abschätzung von Gesundheitsrisiken immer auf den derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand bezieht und sich behördliche Bewertungen auf der Ebene allgemein anerkannter und somit justiziabler Standarduntersuchungen bewegen.
- Grenzwert
Als Grenzwert verstehen wir eine kalkulierte Schwellenkonzentration eines Stoffes, bei deren Unterschreitung oder Einhaltung nicht mit gesundheitlichen Risiken zu rechnen ist. Die Schwellenkonzentrationen werden i.d.R. als → ADI-Wert oder → ARfD-Wert angegeben.
- Harmonisierung
Harmonisierung bedeutet die Angleichung von Standards. In der EU wird versucht, die unterschiedlichen Standards der 25 Mitgliedstaaten auf einen gemeinschaftlichen Nenner zu bringen. Die Festlegung von → Rückstandshöchstmengen war in vielen Fällen eine nationale Angelegenheit. In Zukunft wird es aber nur noch EU-Höchstmengen geben – eine Verordnung zur Harmonisierung von Höchstmengen wird gerade umgesetzt (EU-Verordnung 396/2005). Bereits harmonisiert ist die Zulassung von Pestizidwirkstoffen (EU-Richtlinie 91/414).
- Pestizidcocktail
Mit Pestizidcocktail wird im Allgemeinen das gleichzeitige Vorkommen von mehreren Pestiziden in einem Medium (Wasser, Nahrung, Boden etc.) genannt. Über die Gesundheitsrisiken sogenannter Kombinationswirkungen, die durch diese Gemische verursacht werden können, ist bislang sehr wenig bekannt. Zur Zeit beschränkt sich die Festsetzung von → Rückstandshöchstmengen und → Grenzwerten auf Einzelstoffe; Stoffgemische bleiben i.d.R. unberücksichtigt.
- Pestizidrückstand
beschreibt den Rest eines angewendeten Pestizid-Wirkstoffes (inklusive seiner relevanten Um- und Abbauprodukte) in einem behandelten Lebensmittel. Während Rückstände in Lebensmitteln als Konsequenz einer konventionellen Landwirtschaft akzeptiert sind, trifft dies nicht auf Pestizid-Rückstände in anderen Umweltmedien zu, zum Beispiel im Grund- oder Trinkwasser oder im menschlichen Körper. Um dies zu unterscheiden würde man dort einen Rückstand eher als Kontaminanten bezeichnen.
- Rückstandshöchstmenge
Die Höchstmenge ist die gesetzlich erlaubte Menge eines Pestizids in einem definierten Lebensmittel. Die Höchstmenge wird meist als mg Pestizid pro kg Lebensmittel angegeben. Der Begriff Höchstmenge ist nicht mit dem Begriff des → Grenzwertes gleichzusetzen. Die Höchstmenge bestimmt die Menge eines Pestizidrückstands, die bei Einhaltung der "Guten Fachlichen Praxis" während der Produktion eines Lebensmittels in dem erzeugten Produkt zurückbleiben darf. Idealerweise muss eine Rückstandshöchstmenge so festgelegt werden, dass bei Verzehr des Lebensmittels und Einhaltung der Höchstmenge nur ein geringer Anteil des festgelegten → Grenzwertes → ausgeschöpft wird.
- Verzehrsmenge
Eine wesentliche Rolle bei der Risikobewertung von Rückständen in der Nahrung spielt die Aufnahmemenge (=Verzehrsmenge) der einzelnen Lebensmittel. Da diese je nach Essgewohnheit sehr unterschiedlich sein kann, wird mit Abschätzungen gearbeitet. In Deutschland liegen aktuelle Daten für 2-5jährige Kinder vor. Daten zu den Verzehrsgewohnheiten von Erwachsenen werden zurzeit vom BVL erhoben.
