Pestizide im Grundwasser
Das Umweltbundesamt (UBA, externes Angebot) und die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA, externes Angebot) veröffentlichen regelmäßig die Ergebnisse der Grundwasserüberwachung. Diese Informationen entstehen aus den Meldungen der staatlichen Untersuchungsanstalten der Bundesländer und der Wasserversorger. Zur Bewertung der Grundwasserqualität werden die gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte von Pestiziden im Trinkwasser herangezogen (Europäische Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG), denn Trinkwasser wird in Deutschland zu ca. 74% aus dem Grundwasser gewonnen. Die Trinkwassergrenzwerte liegen bei 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) beim Einzelstoff bzw. 0,5 Mikrogramm pro Liter für die Summe aller Pestizidrückstände.
Messergebnisse
Die Messergebnisse seit 1990 zeigen, dass sich innerhalb des letzten Jahrzehnts an der Belastungssituation mit Pestiziden kaum etwas verändert hat.
Dies liegt auch daran, dass die Pestizide im Grundwasser extrem langsam abgebaut werden. So sind viele der im Grundwasser nachgewiesenen Pestizide bereits seit Jahren nicht mehr zugelassen. Grund genug, neue Verunreinigungen zu vermeiden, zumal es oft sehr lange dauert, bis ausgebrachte Pestizide bis ins Grundwasser durchsickern und die Rückstände im Grundwasser nachweisbar sind.
Quelle: Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, LAWA (Hrsg.) (2004): Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit — Pflanzenschutzmittel. Kulturbuch-Verlag GmbH.
